Vorabinformationen
Wir führen eine Terminsprechstunde.
Wartezeiten, aber auch Ansteckungsrisiken in der Praxis sollen vermieden werden. Dazu möchten wir mit Ihnen die Termine koordinieren. Natürlich ist mit Kindern nicht immer alles 100% planbar.
Manchmal kann eine Situation auch durch andere Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Chat) geklärt werden.
Termin-Rechner zu den Vorsorgeterminen
Schulferien in Baden-Württemberg
Wir bitten, zu den Terminen nur mit einem Elternteil oder Begleitperson zu kommen.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgendes mit:
✔ Unterlage, auf dem das Baby abgelegt werden kann (z.B. Handtuch)
✔ Versichertenkarte
✔ Gelbes Vorsorge-Untersuchungsheft
✔ Extra-Vorsorge-Untersuchungsheft bei Zusatzverträgen (HzV, Selektiv, …)
✔ Impfpass
✔ Lungentermin: Medikamente: Dauer- und Notfallsprays, Medikamentenpläne,
Peakflowprotokoll, bequeme Kleidung, Turnschuhe
✔ zu U10 und U11: Rechenheft, Schreibheft der Schule
✔ eigenen Terminkalender für den Folgetermin
✔ Tüte für den Windelmüll
Wir können Rezeptanforderungen in schriftlicher Form über unsere Email, unser Chat-System oder unser Fax entgegennehmen und an den nächsten Arbeitstagen in der Praxis bereitstellen. Der Datenschutz über das Internet ist nicht gewährleistet.
Medikamenten-Rezept
Bei chronischen Krankheiten und Wiederholungs-Rezepten.
Name des Patienten
Medikament muss bekannt und eindeutig sein
Geben Sie auch Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen an.
Neue Medikamente oder Arzneimittel für akute Erkrankungen können nur nach Arztkontakt ausgestellt werden.
Heilmittelrezepte
Das sind Rezepte für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Diese besonderen Rezepte brauchen mindestens zwei Tage Vorlauf. Zudem muss der Bericht vom Therapeuten in der Praxis vorliegen.
Überweisungen
Zu anderen Ärzten oder Kliniken muss eine Überweisung - meist im gleichen Quartal - erfolgen. Dazu brauchen wir auch die Problemstellung, die Indikation. Nicht selten muss dazu eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
Schulbescheinigung, Entschuldigung
Eltern sollen und dürfen für ihr krankes Kind entscheiden, ob es in die Schule oder in den Kindi kann. Sie kennen ihr Kind am Besten.
Bis zu 10 Tagen Krankheit haben sie das Recht und die Pflicht ihr Kind selber zu entschuldigen. Erst dann gibt es eine Pflicht zur Vorstellung beim Kinder- und Jugendarzt mit ärztlichem Attest. (Link: Verordnung des Kultusministeriums)
Nur bei länger andauernder Krankheit oder wenn der Lehrer die Entschuldigung berechtigt in Frage stellt, ist ein ärztliches Attest für die Schule notwendig.
Kindergartenbescheinigung
Bitte stets alles, was bekannt ist, schon ausfüllen: z.B. Name, Wohnort,
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